In seiner Stellungnahme vom 29.09.2025 hält Gerriet alle Einwände aus der Replik des FSC für unbegründet und bekräftigt sowohl die internationale Unzuständigkeit deutscher Gerichte als auch die anderweitige Rechtshängigkeit identischer Verfahren in der Ukraine (rechtskräftig abgeschlossen) und Serbien. Zudem weist er erneut nach, dass beide Marken über viele Jahre hinweg tatsächlich benutzt wurden.
Gerriet vertieft darüber hinaus seine systemische Kritik am FSC-Zertifizierungssystem (systemisch nicht nachhaltig, Korruption, Greenwashing, fehlende Rückverfolgbarkeit, Menschenrechtsverletzungen, neoliberale und koloniale Strukturen, etc.) und stellt klar, dass weder Bösgläubigkeit noch die Eintragung als Blockademarke vorliegt. Ebenso fehlt eine Aktivlegitimation der Klägerin in Sachen Urheberrecht.
Insgesamt kommt die Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass die Klage auch nach der Replik aus all den vorgebrachten Gründen vollständig abzuweisen ist.
Merkwürdigerweise hat der Kläger versäumt, weiter auf „bekannte Marke“, „notorisch bekannte Marke“ oder, wie gar in der Klage behauptete „Außergewöhnlich bekannte Marke“ einzugehen.
Am 17.2.2026 ist eine Güteverhandlung anberaumt.
- Replik des FSC, geweisst (8. Juli 2025)
- Antwort auf Replik, geweisst (29. September 2025)
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