In der Klageerwiderung beantragt Gerriet, die gegen ihn gerichtete FSC-Klage vollständig abzuweisen. Er bestreitet die internationale Zuständigkeit des Landgerichts Braunschweig, die Aktivlegitimation der Klägerin sowie die Echtheit und Wirksamkeit der vorgelegten Lizenz- und Urheberrechtsdokumente.
Zudem widerspricht er den Darstellungen zur Bekanntheit des FSC-Systems, was nur ein Gericht feststellen kann, und stellt klar, dass die angegriffenen Marken in der Ukraine und Serbien tatsächlich benutzt wurden.
Gerriet führt umfangreiche Kritik am FSC-Zertifizierungssystem an, um zu belegen, dass weder eine unlautere Behinderung noch Bösgläubigkeit (die in aller Regel so oder so nur bei bekanten Marken zutreffen kann) vorliegt.
Insgesamt kommt die Erwiderung zu dem Ergebnis, dass die geltend gemachten Löschungsansprüche unbegründet sind.
Klageerwiderung (PDF) 14. April 2025
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