Neue Klage des FSC gegen Gerriet Harms

Vor dem Landgericht Hamburg, Kennzeichenkammer –
Unterlassungsklage wegen der Nutzung des FSC-Zeichens im geschäftlichen Verkehr in der Europäischen Union durch seine Firma „Robinia Development“ (verkürzt).

Nun hat der FSC Gerriet erneut verklagt. Ihm wird unter anderem angebliche Schmähkritik vorgeworfen. Zum Hintergrund: Gerriet ist seit 2010 Inhaber der Markenrechte am FSC-Zeichen in Serbien und der Ukraine. Diese Markenrechte hat er im Zusammenhang mit seinem bereits in den 1990er Jahren – im Rahmen der Enquetekommission zum Schutz der Erdatmosphäre – formulierten Projekt „Fair Stewardship Commitment“ erworben. Über dieses Projekt informieren wir in einem gesonderten Blogeintrag noch einmal ausführlich. Zwischenzeitlich war es leider etwas in den Hintergrund gerückt. Um die Markenrechte dennoch aufrechterhalten zu können, nutzte Gerriet das Logo mit seiner serbischen Firma.

Deren Webseite ist natürlich auch von Deutschland aus abrufbar. In Deutschland allerdings ist der FSC Inhaber der Marke. Dementsprechend klagt er nun auf Unterlassung der Markennutzung – mit der Begründung, Gerriet betreibe Werbung mit dem FSC-Zeichen. Dabei wird vom FSC bewusst übersehen, dass in jeder E-Mail seiner Firma ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass jegliche Forstzertifizierung abgelehnt wird.

Ebenso ignoriert der FSC, dass die Webseiten in der Ukraine und in Serbien – dort mit unserem Zeichen – ebenfalls sichtbar sind. In der Ukraine wird das Logo zudem von Partnern genutzt, die sich zum „Fair Stewardship Commitment“ bekennen – also für korruptionsfreie Lieferketten und die lückenlose Nachweisführung aller Holzeinkäufe auf Rechnung (also nicht „schwarz“).

Die Anklageschrift erscheint uns stark konstruiert und enthält mehrere höchst strittige Behauptungen. So wird Gerriet unterstellt, er nutze den guten Ruf des FSC als Marketinginstrument für seine Produkte – obwohl wir uns über diesen Blog seit Jahrzehnten ausdrücklich vom FSC distanzieren.

Auffällig ist insbesondere der hohe Streitwert von 500.000 €. Daraus lässt sich unserer Meinung nach die eigentliche Absicht der Klage ableiten: die Einschüchterung Gerriets als Person und die Unterbindung seiner sowie unserer Kampagnenarbeit.

Viel mehr kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht berichtet werden. Nur so viel: An unserer Kritik hat sich nichts geändert, und daran wird sich auch künftig nichts ändern.

Wie auch schon bei den vergangenen Verfahren werden wir alle aktuellen Entwicklungen hier auf diesem Blog dokumentieren.

Auf Hinweis des gegnerischen Anwalts haben wir in der Klageschrift sowie in der Replik alle Namen geschwärzt (bzw. „geweißt“) – aus datenschutzrechtlichen Gründen. Auch wenn das Verfahren öffentlich ist und dies vermutlich nicht erforderlich wäre – schaden kann es nicht.

Alle Dokumente (PDF) zur Klage und Klageerwiderung:

Anlagen zur Klage

Anlagen zur Klageerwiederung: