Wieder einmal ist eine Klage des FSC abgewiesen worden. Diesmal in Serbien. Und wieder einmal zeigt sich: Vor Gericht reicht es nicht, mit großem Namen, globalem Anspruch und moralisch aufgeladener Selbstdarstellung aufzutreten. Irgendwann fragt ein Gericht ganz nüchtern: Wo sind eigentlich die Beweise?
Forest Stewardship Council A.C. wollte in Serbien erreichen, dass Eurobinias FSC-Markenanmeldungen und -Registrierungen praktisch dem FSC zugeschlagen werden. Der Vorwurf lautete, die Zeichen seien bösgläubig angemeldet worden, um den FSC in Serbien zu blockieren. Dazu wurde das bekannte FSC-Erzählpaket ausgepackt: weltweite Tätigkeit, Zertifizierung, angebliche Bekanntheit, internationale Marken, EU-Rechte, Urheberrecht und natürlich der Vorwurf, Eurobinia habe „Anti-FSC“-Kritik betrieben.
Das Problem: Das Gericht wollte nicht nur Geschichten hören, sondern Beweise sehen.
Die serbische Erstinstanz wies die Klage ab. FSC konnte nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend belegen, dass FSC A.C. in Serbien vor den streitigen Anmeldungen eine solche eigene Marktposition, Nutzung oder Bekanntheit hatte, dass daraus ein Anspruch auf Übernahme der serbischen Zeichen folgen würde. Auch eine behauptete Bösgläubigkeit wurde nicht bewiesen. Der bloße Umstand, dass FSC irgendwo auf der Welt bekannt sein will, ersetzt eben keinen konkreten Nachweis für Serbien.
Besonders bemerkenswert ist ein weiterer Punkt: FSC tritt gern als einheitliche moralische Weltmarke auf. Vor Gericht wird es dann komplizierter. Dort zählen Rechtsträger, Inhaberschaften, Übertragungen und konkrete Aktivlegitimation. Wenn Rechte bei einem anderen FSC-Rechtsträger liegen oder die interne FSC-Struktur nicht sauber nachgewiesen wird, hilft das große „FSC“-Dach wenig. Auch in Serbien gilt: Eine Gruppe ist nicht automatisch eine einzige juristische Person, nur weil es argumentativ gerade bequem wäre.
Auch die Berufungsinstanz hat den FSC nicht gerettet. Der serbische Wirtschaftsappellationsgerichtshof bestätigte die Abweisung. Die Berufung wurde als unbegründet zurückgewiesen. Damit bleibt es dabei: Der FSC hat auch in Serbien mit dem Versuch, fremde Markenrechte über den Umweg angeblicher Bösgläubigkeit einzusammeln, keinen Erfolg gehabt.
Der FSC kam mit großem Anspruch, aber ohne den Beweis, den ein Gericht braucht. Und musste wieder gehen.
Für eine Organisation, die weltweit Vertrauen, Kontrolle und Standards predigt, ist das ein erstaunlich wiederkehrendes Muster: Sobald nicht die eigene Marketingabteilung entscheidet, sondern ein unabhängiges Gericht, wird aus dem großen FSC-Narrativ plötzlich ein Beweisproblem.
Klageschrift
Urteil der ersten Instanz
Urteil des Berufungsgerichts
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