Klageerweiterung und Replik des FSC

Am 14. April 2025 hat die FSC Global Development GmbH eine kombinierte Klageerweiterung und Replik beim Landgericht Hamburg eingereicht.

Mit der Klageerweiterung versucht der FSC, seine Ansprüche auf weitere angebliche Verletzungshandlungen auszudehnen – insbesondere in Bezug auf die Nutzung des „FSC-Checktree-Logos“ sowie angebliche Verwechslungsgefahren durch die Verwendung von Abkürzungen oder Collagen.

Darüber hinaus repliziert der FSC auf die Klageerwiderung von Gerriet Harms. Dabei weist die Klägerseite die Argumente der Beklagten – etwa die Unterscheidung zwischen firmenmäßiger und markenmäßiger Nutzung, die Berufung auf eigene Markenrechte in Serbien oder die Kritik am FSC-System – als angeblich „abwegig“ zurück.

Statt einer Auseinandersetzung mit den inhaltlichen Vorwürfen, etwa Greenwashing, Kahlschlag oder systemische Korruption, konzentriert sich der FSC erneut auf formale markenrechtliche und urheberrechtliche Argumente. Die Replik zeigt damit die Linie der Klägerseite: nicht auf die inhaltliche Kritik einzugehen, sondern den Rechtsstreit allein über Kennzeichenrecht zu führen.

Klageerweiterung (aktualisiert am 10.6.2025)


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