Am 27. Januar 2025 hat Gerriet Harms über seine Anwälte die Klageerwiderung beim Landgericht Hamburg eingereicht. Darin macht er deutlich, dass die Vorwürfe des FSC haltlos sind: Weder liegt eine Markenrechtsverletzung vor, noch handelt es sich bei seinen Veröffentlichungen um Schmähkritik.
Vielmehr geht es um die seit vielen Jahren praktizierte Nutzung der Abkürzung „FSC“ im Rahmen des selbst entwickelten Projekts „Fair Stewardship Commitment“, das inhaltlich in keinerlei Zusammenhang mit dem Zertifizierungsverein steht.
Hinzu kommt, dass Harms bereits seit 2010 Inhaber eingetragener Markenrechte am FSC-Logo in Serbien und der Ukraine ist. Die Erwiderung legt dar, dass die Kritik am FSC in einem breiten gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskurs verankert ist und daher unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt.
Der Versuch des FSC, diesen Diskurs über das Markenrecht zu unterbinden, wird in der Erwiderung als unzulässiger Eingriff in die freie Meinungsäußerung und als Missbrauch rechtlicher Mittel gewertet.
- Klageerwiderung (27.1.2025)
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