Die ursprüngliche Version dieses Blogs wurde dafür angelegt, die Kommunikation zwischen dem FSC und der Firma eurobinia der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eurobinia verwendete in einem Flyer eine abgewandelte Form des FSC-Logos (das auch auf diesem Blog mehrfach ersichtlich ist), was der FSC als Anlass nahm, die im Flyer enthaltene Kritik zu unterbinden. Weitere Details finden sich im untenstehenden Artikel.
In den nächsten Monaten wird darüber hinaus der Markenrechtsstreit zwischen eurobinia und dem FSC in Serbien und der Ukraine neue Entwicklungen zeigen, die wir dann ebenfalls an dieser Stelle veröffentlichen werden.

Wie für alle auf diesem Blog zur Verfügung stehenden Dokumente gilt: herunterladen, teilen, auseinandersetzen und rückmelden sind ausdrücklich erwünscht.

Im Folgenden findet sich eine Zusammenfassung der Ereignisse in absteigender chronologischer Reihenfolge:


Februar 2011: FSC zieht Berufungsklage zurück

Aufgrund der offensichtlich aussichtslosen Lage, zog der FSC am 4. Februar seine Berufung im Markenrechtsstreit FSC gegen eurobinia zurück. Damit erkennt er das Gerichtsurteil aus der ersten Instanz an. Der FSC wurde durch das Verfahren in seine Schranken verwiesen. Es konnte gezeigt werden, dass der FSC berechtigte Kritik an seinem System hinnehmen muss. Die Kritik mit dem fadenscheinigen Vorwurf zu unterbinden, eurobinia nutze das FSC Logo unlauter für eigene Werbung, ist damit nicht gelungen. Dieser Vorwurf war, wie in mehreren Beiträgen erklärt, völlig absurd und haltlos.

Der Vollständigkeit halber befinden sich die Dokumente zum Rückzug der Berufung hier zum Download:

Rückzug der Berufung durch den FSC

Beschluss Oberlandesgericht Braunschweig


Januar 2011: Oberlandesgericht will Berufung zurückweisen

Nach Prüfung der Berufungsklage des FSCs und der Erwiderung der Berufungsklage durch eurobinia antwortete das Oberlandesgericht Braunschweig mit einem Hinweisbeschluss. Daraus geht hervor, dass der Senat beabsichtigt die Berufungsklage zurückzuweisen. Als Begründung wird angegeben, dass die Berufung des FSCs keine Aussicht auf Erfolg habe.

Der Senat geht hierbei erfreulicherweise stark auf die Hintergründe und das objektive Verständnis zur vorgeworfenen Markenrechtsverletzung ein. Es wird klar erörtert, dass die angesprochen Verkehrskreise das umstrittene Logo weder verwechseln noch falsche Schlüsse daraus ziehen können. Im Allgemeinen Verständnis ist mit den veränderten Logos eine klare Botschaft ausgedrückt, nämlich die Kritik am FSC bzw. die Ablehnung seiner Zertifizierungspraxis. Die vergleichende Werbung, die mit der Kritik einhergeht, müsse vom FSC hingenommen werden, da sie weder verunglimpfend noch unlauter ist.

Der Senat stellt ebenfalls heraus, dass die Rufbeeinträchtigung, die der FSC fürchtet, ausschließlich darauf beruht, dass eurobinia auf Schwächen und Fehler des FSC Zertifizierungsverfahren hinweist, die zwischen den Parteien unstreitig sind und den Kern des zulässigen Produktvergleiches durch eurobinia markieren.

Es ist ermutigend, dass von Seiten des Gerichts solch klare Worte gefunden wurden.

Für eine Stellungnahme bzw. eine Berufungsrücknahme hat der FSC nun 3 Wochen Zeit.

Der komplette Beschluss steht hier zum Download bereit:

Hinweisbeschluss zum Berufungsverfahren FSC gegen eurobinia


November 2010: Berufung

Wie bereits erwartet hat der FSC gegen das Urteil im Markenrechtsstreit FSC gegen eurobinia | Gerriet Harms e.k. Berufung eingelegt. Der zuvor eingereichte Änderungsantrages des FSCs lies diesen Schritt bereits vermuten.

Offensichtlich kann der FSC das Urteil nicht akzeptieren, in dem festgestellt wurde, dass es sich mit der Nutzung des abgeänderten Logos um keine Markenrechtsverletzung handelt.

Die Firma eurobinia hat ausschließlich zum Zweck der Kritik und der Distanzierung zum FSC das deutlich veränderte Logo verwendet. Nach Ansicht von eurobinia scheint der FSC deshalb bei diesem Gerichtsstreit völlig zu übersehen, dass sie sich auf einem Nebenschauplatz befinden. Eigentlich sollte es dem FSC klar sein, dass es der Firma eurobinia bei der Benutzung des veränderten Logos niemals um die Bewerbung der eigenen Produkte ging, allenfalls um die Klarstellung der Tatsachen. Ein Markenraub bzw. eine – wie vom FSC dargestellte – Nutzbarmachung der Reputation des FSCs war niemals Ziel oder Teil einer Überlegung von eurobinia und ist deshalb völlig absurd.

Obwohl dem FSC die eigentlichen Absichten von eurobinia bewusst sind, scheut sich der FSC vor einer öffentlichen Stellungnahme zu den geäußerten Kritikpunkten. Mit der immer wieder angepriesenen Transparenz des FSC hat dieses Vorgehen nichts gemein. Lässt dieses Handeln darauf schließen, dass der FSC sich mit einer Stellungnahme blamieren würde? Hat er Angst bestätigen zu müssen, dass er eine ökologisch nachhaltige Waldwirtschaft und die Legalität des zertifzierten Holzes  nicht garantieren kann? Wir wissen es leider nicht, wir können nur vermuten.

Eurobinia wird sich im fortlaufenden Gerichtsstreit weiterhin zur Wehr setzen um die Ziele und Ideale weiter zu verteidigen. Durch das Berufungsverfahren werden eine Reihe weiterer Möglichkeiten eröffnet um Licht in die dunklen Ecken des FSCs zu bringen. Über weitere Ereignisse werden wir hier wie gewohnt berichten.

Berufungsbegründung FSC

Anlagen zur Berufungsbegründung des FSC


Oktober 2010: Berichtigungsantrag

Kurz vor Ablauf der Frist – währenddessen es möglich ist in Berufung zu gehen – beantragt der FSC eine Berichtigung des Urteils vom 24.09.2010. Der FSC bittet das Gericht im Urteil zu erwähnen, dass es sich bei der Wort- und Bildmarke des FSCs um eine bekannte Marke handelt. Falls dies nicht möglich sei, soll ersatzweise erwähnt werden, dass es sich nach eigener Behauptung um eine bekannte Marke handelt. Ob der FSC generell als eine bekannte Marke bezeichnet werden kann, sei dahingestellt.

Das Landgericht hat jedoch in einem Beschluss den Antrag des FSCs zurückgewiesen. Es wurde festgestellt, dass weder die Notwendigkeit für die Erwähnung besteht, noch gehöre diese Problematik zum wesentlichen Kern des Rechtstreits.

Um beide Schriftsätze nachzulesen, stehen sie hier zum Download bereit:

Antrag des FSCs auf Änderung des Urteils

Ablehnung des Antrag des FSCs durch das Landgericht Braunschweig

Eurobinia reagierte hierauf mit der folgenden Erwiderung: Berufungserwiderung


Oktober 2010: FSC kein Garant für nachhaltige, legale Waldbewirtschaftung

“Sämtliche Informationen sind wahr”– so beurteilte das Landgericht Braunschweig unsere Kampagne gegen den FSC.

Nun liegt uns das Urteil des Landgerichts Braunschweig schriftlich vor. Darin wird die Klage des FSCs klar abgewiesen. Immer wieder bestätigt das Landgerichts Braunschweig, dass das verwendete Logo in einer klar abgrenzenden Weise benutzt wurde und somit kein wettbewerbsrechtlicher Missbrauch stattgefunden hat. In allen verwendeten Formen läst die Darstellung des verfremdeten Logos keinen Interpretationsspielraum. Die Aussage, dass man sich vom FSC und seinen Produkten  distanziert, wird vom Gericht als eindeutig und ausdrucksstark angesehen.

Zusätzlich nimmt das Gericht auch Bezug auf mögliche Behauptungen von unwahren, abträglichen Tatsachen, die stets als unlauter zu werten sind. Hier stellt das Gericht klar fest, dass dies nicht der Fall ist:

“Der Beklagte zeigt in seinem Flyer anhand von Beispielen auf, dass Unternehmen mit FSC-Zertifizierung nicht die von der Klägerin aufgestellten Voraussetzungen für eine ökologisch verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung erfüllen. Die geschilderten Missbrauchsfälle sind von der Klägerin nicht in Abrede gestellt worden. Damit ist für diesen Rechtsstreit davon auszugehen, dass das FSC-Zertifikat in der Tat kein Garant dafür ist, dass die damit versehenen Produkte aus nachhaltiger und legaler Waldbewirtschaftung herzurühren. Hierbei handelt es sich um ein für den umweltbewussten Käufer sachliches Kriterium für die Holzauswahl.” (Zitat S. 8 letzter Absatz)

Diese Tatsche sollte allgemeine Beachtung finden und zum weiteren kritischen Hinterfragen des FSC-Systems anregen. Was sind die tatsächlichen Ziele des FSCs? Werden die Erwartungen, die Verbraucher in das FSC Siegel haben erfüllt. Ist das FSC Zertifikat tatsächlich ein geeignetes Mittel für die Erfüllung der Beschaffungsrichtlinie des Bundes?

Über eine eventuelle Fortsetzung des Gerichtsstreites durch mögliche Berufung durch den FSC, oder über ein rechtskräftiges Urteil werden wir hier weiter berichten.

Für einen vollständigen Einblick in das Urteil steht es hier zum Download bereit:

Urteil – Markenrechtsstreit FSC gegen eurobinia


September 2010: Das Urteil

Am 01.09.2010 hat am Landgericht Braunschweig die mündliche Verhandlung im Rechtsstreit des Forest Stewardship Council A.C. gegen Eurobinia | Gerriet Harms e.K. stattgefunden. Dabei wurde die Markenrechtsklage, in der der FSC eurobinia vorwarf, sein Markenzeichen unrechtmäßig zur Verbesserung der Wettbewerbssituation von eurobinia zu nutzen, abgewiesen. Eurobinia darf demnach das umstrittene Zeichen, das ein durchgestrichenes FSC-Logo zeigt, verwenden. Der FSC hatte behauptet, eurobinia suggeriere mit der Nutzung des abgewandelten Logos seinen Kunden, dass die Firma FSC-zertifiziertes Holz vertreibe. Dass genau das Gegenteil der Fall ist und mit dem Zeichen eine deutliche Kritik und Ablehnung der FSC-Zertifizierungspraxis zum Ausdruck gebracht wird, hat nun auch das Gericht anerkannt.

Im Wesentlichen wurde zur Gerichtsentscheidung eine Entscheidung des BGH (Bild gegen TAZ)

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=49393&pos=0&anz=201
http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2009_254.pdf

als Vergleich herangezogen.

Auf die inhaltliche Kritik des Zertifizierungssystems, die eurobinia in der Klageerwiderung vorgetragen und zur Erklärung des verwendeten Zeichens herangezogen hatte, ging das Gericht nicht weiter ein. Da der Kläger jedoch keinem einzelnen dieser Kritikpunkte widersprochen hat, müssen sie als unstreitig gelten.

Warum der FSC keinerlei Stellung zur Kritik nahm, kann nicht nachvollzogen werden. Weiterhin ist bemerkenswert, dass der FSC trotz mehrfacher Aufforderung durch eurobinia und das Gericht (siehe Schriftsätzte) nicht in der Lage war, seine Rechtsfähigkeit sowie seinen Geschäftssitz nachzuweisen. Die angegebene Adresse in Oaxaca, Mexico, konnte der FSC nicht verifizieren. Allein aus dem Bestreben dieses Verfahren abzuschließen, hat eurobinia in dieser Instanz die Rechtsfähigkeit sowie den Sitz an angegebener Stelle unter Vorbehalt anerkannt.

Damit ist jedoch immer noch offen, was der FSC A.C. rechtlich eigentlich ist und wo er seinen tatsächlichen Sitz hat.

Für uns ist die Niederlage des FSC bereits in der ersten Runde ein gutes Ergebnis. Es motiviert uns, dem FSC weiter entschieden die Stirn zu bieten und uns nicht einschüchtern zu lassen. Es hat uns im Gegenteil in unserer Überzeugung bestätigt, dass Kritik und Zweifel an der Handlungsweise und den Motiven des Global Player FSC von drängender Notwendigkeit sind.


September 2010: Reaktion des FSC auf Gerichtsverhandlung

Eine Woche vor Fällung des Gerichtsurteils hat der FSC sich schriftlich zur Verhandlung geäußert, mit der Bitte an das Gericht, die in der Verhandlung geäußerte Entscheidungsgrundlage, zu überdenken. Wieder versucht der FSC den Sachverhalt so darzustellen, als ob eurobinia von dem Bekanntheitsgrad und dem Ansehen des FSC Logos profitieren möchte. Diese Herangehensweise ist jedoch nach wie vor absurd. Scheinbar kann sich der FSC nicht vorstellen, dass jemand Kritik aus Überzeugung übt. Der FSC geht stets davon aus, dass alle nur von ihm profitieren möchten. Verblendung oder Arroganz?

Das Schriftstück vom FSC steht hier zum Download zur Verfügung:

Stellungnahme des FSCs zur Verhandlung


September 2010: die Gerichtsverhandlung

Am 1. September fand die Gerichtverhandlung im Markenrechtsstreit FSC A.C. gegen eurobinia | Gerriet Harms e.K. statt. Der FSC war bei dieser Verhandlung durch die Rechtsanwältin Jankowski sowie durch Rechtsanwalt Dr. Osnabrügge vertreten. Als Zugehöriger zum FSC erschien Herr Wieschalla mit Vertretungsvollmacht für den FSC A.C.

Auf der Beklagtenseite erschient Gerriet Harms (eurobinia) zusammen mit Rechtsanwalt Munderloh.

Bei dem Termin wurde die Rechtslage ausführlich erörtert, alle Parteien hatten die Gelegenheit sich ausführlich zum Sachverhalt zu äußern.

Inhaltlich möchten wir zu dem Verfahren noch keine Stellung abgeben, zunächst möchten wir die Urteilsverkündung abwarten. Das Landgericht Braunschweig hat die Urteilsverkündung für den 24. September festgesetzt. Umgehend nach Verkündung werden wir hier ausführlich berichten.

Das Protokoll der Verhandlung ist hier einzusehen:

Verhandlungsprotokoll


August 2010:

eurobinia reagierte auf die Stellungnahme des FSC mit folgendem Schreiben: 2. Erwiderungsschrift von eurobinia. Darin sollte wiederholt die Wahrnehmung des Falls kommentiert werden, da die Argumentation des FSCs unsachlich und verschoben erscheint.

Der FSC reagierte hierauf wiederum mit einem Schreiben: 2. Stellungnahme des FSC (27.08.2010) Wiederholt begründet der FSC seine Klage und seinen Anspruch auf der Ansicht eurobinia würde mit der Nutzung des abgewandelten FSC Logos lediglich versuchen seinen Absatz zu fördern, jedoch keine erkennbare Kritik äußern. Wie er zu solch einer Wahrnehmung kommen kann, ist uns rätselhaft. Auch der unterschweillige Vorwurf, dass die Pressemitteilung ein Mittel wäre, um Werbung zu betreiben, finden wir in keiner Weise haltbar. Nach unserer Auffassung dient die Pressemitteilung lediglich dem Zweck der Information über den laufenden Gerichtsstreit und die Hintergründe. Ein werbender Zweck hinsichtlich des Absatzes eigener Produkte ist absurd.


July 2010: Erwiderung der Klage durch eurobinia

Die Erwiderung von eurobinia zu Klage ist unter folgendem Link zu finden:

Klageerwiderung von eurobinia

Der FSC hat hierzu folgende Stellung bezogen: Stellungsnahme des FSC zur Klageerwiderung von eurobinia

Inhaltlich sind viele Punkte recht zweifelhaft und wenig gerichtsfest. Besonders interessant ist die Reaktion auf eurobinias Hauptforderung, dazulegen wo tatsächlich der Sitz des FSCs ist. Tatsächlich berufen sich die Anwälte des FSCs auf das Impressum der FSC Webseite. Dazu fehlen uns die Worte…

Weiterhin wurde, da der Termin zur Güteverhandlung näher rückte (1. September) eine Pressemitteilung / Einladung zur 1. Verhandlung veröffentlicht und an einige Medien und Organisationen verschickt.

Die Pressemitteilung steht hier zum Download bereit: Pressemitteilung – Gerichtsverhandlung FSC vs. eurobinia

Ladung durch das Landgericht Braunschweig für den 1. September 2010 (14 Uhr): Ladung zur Güteverhandlung


Wo sitzt der FSC? 

Eines der zentralen Themen der Klageerwiderung ist die Frage, wo der FSC seinen wirklichen Sitz hat. Laut eigenen Aussagen, und dem des Impressums der Webseite, ist der FSC unter folgender Adresse registriert:

Forest Stewardship Council, Asociación Civil.
Registered Office
Calle Margarita Maza de Juárez # 422
Col. Centro
68000 Oaxaca, Oaxaca
Mexico

Bisher konnten unsere Nachforschungen jedoch nicht zeigen, dass tatsächlich ein Büro, ein Ansprechpartner, oder irgendetwas an dieser Adresse existiert. Dank Google Street View (auch wenn es heftig umstritten ist) bekommt man eine Ahnung, von dem Ort an dem sich der FSC A.C. niedergelassen hat, nämlich hier:

Der Firmensitz einer international operierenden Organisation mit über 50 lokalen Büros?

Wenn Google StreetView nicht vollkommen falsch liegt, und die Hausnummer 422 wie üblich zwischen der 420 und der 424 liegt, dann ist das wohl die eingetragene Adresse des FSC A.C.


März 2010:  FSC verklagt eurobinia wegen angeblicher Markenrechtsverletzung

Grund für eine Markenrechtklage des FSC gegen den Robinienholzhandel eurobinia ist ein Flyer den die Firma eurobinia seit einiger Zeit veröffentlicht hat. In diesem Flyer wehrt sich eurobinia gegen Angriffe verschiedener FSC treuer NGOs, die damit argumentieren, dass das von eurobinia verwendete Robinienholz aus Raubbau stammen könne, da es kein FSC Label trägt. Dass diese Schlussfolgerung schon aufgrund des ökologischen Ansatzes von eurobinia falsch ist, sollte mit dem Flyer geklärt werden. Eurobinia bekennt sich zudem zur Ablehnung eines Zertifizierungssytems wie dem FSC, da der FSC weder ein Garant für legale Waldbewirtschaftung, noch ein Nachweis für ökologische und sozial gerechte Waldbewirtschaftung ist.

Um seine Haltung klar darzustellen, und um über das falsche, öffentliche Bild des FSCs aufzuklären, verwendet eurobinia auf seinem Flyer das FSC Logo in abgewandelter Form, nämlich rot umkreist und durchgestrichen:

Der FSC fühlt sich durch diese bildhafte Meinungsäußerung derart denunziert, dass er eurobinia auf Unterlassung verklagt.

Die Klageschrift finden Sie hier: Klage des FSCs gegen eurobinia